Durch uns erhalten Sie eine qualifizierte Bewertung Ihrer Immobilien!

Aufgrund der vielfältigen Ebenen des Immobilenmanagements im öffentlichen Bereich sowie dem Zusammenspiel mit den verschiedenen Partnern (Land / Bund, Mittelbehörden, Verwaltung, Bürgern) genießt eine qualifizierte Bewertung des Immobilienvermögens der Kommunen höchste Priorität.

Mit unserer Hilfe erreichen Sie wichtige Ziele:

  • Kostenminimierung zur Reduzierung von Defiziten
  • Abbau von öffentlichen Schulden
  • Aufdeckung von stillen Reserven im Immobilienvermögen
  • Vorratsgrundstücke für zukünftigen Bedarf beschaffen
  • bürgernaher Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Vermögen.
Mit qualifizierten Bewertungen klären Sie grundsätzliche Fragen:
  • Welches Immobilieneigentum braucht die Kommune?
  • Welche Ziele verfolgt die Kommune mit ihren Immobilien, wie und zu welchen Zwecken werden sie eingesetzt bzw. genutzt?
  • Braucht die Kommune dieses Eigentum?
  • Was kostet das Immobilenvermögen und wonach wird entschieden, ob diese Kosten vertretbar sind?
  • Wird das Immobilienvermögen dem dringlichsten Bedarf zugeführt?
  • Brauchen die Kommunen bzw. ihre Eigenbetriebe, Gesellschaften etc. eigenes Immobilienvermögen?
  • Werden politisch, gemeindepolitisch oder wirtschaftlich gewollte Immobilien benötigt (beachte: Liqidität, Verzinsung, Wertentwicklung, Sicherheit u. a.)?
Für die Kommune ist es von großer Bedeutung, den Wert der Immobilien unabhängig und fachlich korrekt, nachvollziehbar und zeitnah zu ermitteln, um daraus die Beantwortung folgender Fragen ableiten zu können :
  • Welches Vermögen liegt konkret vor ?
  • Warum und wofür besitzt die Kommune das Vermögen ?
  • Was kostet das Vermögen ?
  • Wo fallen welche Kosten an ?
  • Wie kann man die Kosten reduzieren ?
  • Von welchem Vermögen kann man sich trennen ?
  • Welche einschränkenden Rahmenbedingungen liegen vor ?
Unser Team von Sachverständigen ist Ihr kompetenter Partner bei der Beantwortung nebenstehender Fragen!

Wir Sachverständigen erstellen Gutachten für folgende Sachverhalte :

  • Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich aller Spezialimmobilien
  • Bewertung von Mieten und Pachten
  • Ermittlung von Sanierungsanfangs- und endwerten in Sanierungsgebieten
  • Bewertung in Milieuschutzgebieten
  • Ermittlung der Werte von Dienstbarkeiten, Rechten und Belastungen in der Zweiten Abteilung des Grundbuches (Erbbaurechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Wohnrechte etc.)
  • Ermittlung von Entschädigungen und Ermittlungsausgleichsbeträgen
  • Bewertung von Anlagevermögen
  • Bewertung in Umlegungs-, Flurneuordnungs- und Umwidmungsverfahren
  • Bewertung im Verfahren des rückwirkenden Grunderwerbs
  • Bewertung von Baumängeln und Bauschäden einschließlich Holzschutzgutachten
  • Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalysen