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Aufgrund der vielfältigen Ebenen des Immobilenmanagements
im öffentlichen Bereich sowie dem Zusammenspiel mit den verschiedenen
Partnern (Land / Bund, Mittelbehörden, Verwaltung, Bürgern)
genießt eine qualifizierte Bewertung des Immobilienvermögens
der Kommunen höchste Priorität.
| Mit unserer
Hilfe erreichen Sie wichtige Ziele:
- Kostenminimierung zur Reduzierung von Defiziten
- Abbau von öffentlichen Schulden
- Aufdeckung von stillen Reserven im Immobilienvermögen
- Vorratsgrundstücke für zukünftigen Bedarf beschaffen
- bürgernaher Umgang mit dem zur Verfügung stehenden
Vermögen.
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Mit qualifizierten Bewertungen
klären Sie grundsätzliche Fragen:
- Welches Immobilieneigentum braucht die Kommune?
- Welche Ziele verfolgt die Kommune mit ihren Immobilien, wie
und zu welchen Zwecken werden sie eingesetzt bzw. genutzt?
- Braucht die Kommune dieses Eigentum?
- Was kostet das Immobilenvermögen und wonach wird entschieden,
ob diese Kosten vertretbar sind?
- Wird das Immobilienvermögen dem dringlichsten Bedarf zugeführt?
- Brauchen die Kommunen bzw. ihre Eigenbetriebe, Gesellschaften
etc. eigenes Immobilienvermögen?
- Werden politisch, gemeindepolitisch oder wirtschaftlich gewollte
Immobilien benötigt (beachte: Liqidität, Verzinsung,
Wertentwicklung, Sicherheit u. a.)?
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| Für die Kommune ist es von
großer Bedeutung, den Wert der Immobilien unabhängig
und fachlich korrekt, nachvollziehbar und zeitnah zu ermitteln,
um daraus die Beantwortung folgender Fragen ableiten zu können
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- Welches Vermögen liegt konkret vor ?
- Warum und wofür besitzt die Kommune das Vermögen ?
- Was kostet das Vermögen ?
- Wo fallen welche Kosten an ?
- Wie kann man die Kosten reduzieren ?
- Von welchem Vermögen kann man sich trennen ?
- Welche einschränkenden Rahmenbedingungen liegen vor ?
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Unser Team von Sachverständigen
ist Ihr kompetenter Partner bei der Beantwortung nebenstehender
Fragen! |
| Wir Sachverständigen erstellen Gutachten
für folgende Sachverhalte :
- Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken einschließlich
aller Spezialimmobilien
- Bewertung von Mieten und Pachten
- Ermittlung von Sanierungsanfangs- und endwerten in Sanierungsgebieten
- Bewertung in Milieuschutzgebieten
- Ermittlung der Werte von Dienstbarkeiten, Rechten und Belastungen
in der Zweiten Abteilung des Grundbuches (Erbbaurechte, Wegerechte,
Leitungsrechte, Wohnrechte etc.)
- Ermittlung von Entschädigungen und Ermittlungsausgleichsbeträgen
- Bewertung von Anlagevermögen
- Bewertung in Umlegungs-, Flurneuordnungs- und Umwidmungsverfahren
- Bewertung im Verfahren des rückwirkenden Grunderwerbs
- Bewertung von Baumängeln und Bauschäden einschließlich
Holzschutzgutachten
- Standort- und Wirtschaftlichkeitsanalysen
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