Das Sachverständigenwesen in Deutschland
(Quelle : IfS- Institut für Sachverständigenwesen) "...In unserem hochtechnisierten und arbeitsteiligen Alltag kommt der beruflich eng spezialisierte Bürger kaum mehr ohne die Inanspruchnahme von Sachverständigen aus. Regierungen und Parlamente des Bundes und der Länder lassen sich von Sachverständigen-Kommissionen beraten. Gerichte benötigen Sachverständige zur Aufklärung der tatsächlichen Sachverhalte, um diese anschließend juristisch richtig einordnen zu können. Versicherungen setzen sie zur Schadensermittlung und -bewertung ein. Unternehmer brauchen sie, um berechtigte Ansprüche zu begründen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Der Verbraucher ist auf sie angewiesen, wenn er einen Bauschaden beweisen will, sein Hausgrundstück zu Beleihungszwecken bewerten lassen muss, seinen Kraftfahrzeugschaden beziffern soll oder irgendeine andere Schadensursache untersuchen oder Vermögensbewertung vornehmen lassen möchte. Darüber hinaus werden Sachverständige gebraucht, wenn gefährliche und überwachungsbedürftige Anlagen, sicherheitsrelevante Einrichtungen oder gesundheitsgefährdende Produkte in periodischen Zeitabständen zu überprüfen sind oder wenn in Schiedsgerichts- oder Schiedsgutachtenverfahren abschließend und verbindlich Tatsachenentscheidungen getroffen werden müssen. Sachverständige nehmen aufgrund
ihrer Sachkunde und Erfahrung zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung
und erteilen fachlichen Rat, beantworten aber keine Rechtsfragen ... .
Mithin haben Sachverständige die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig
und objektiv den vom jeweiligen Auftraggeber vorgegebenen Sachverhalt
fachlich zu beurteilen oder zu bewerten, so dass das Gutachtenergebnis
von jedermann, dem das Gutachten vorgelegt wird, akzeptiert werden kann.
Der Sachverständige muss also glaubhaft und vertrauenswürdig
sein, so dass seine gutachtliche Aussage verkehrsfähig wie eine Urkunde
ist. Mit Hilfe seiner Gutachten können gerichtliche Streitigkeiten
vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, richtige und gerechte Entscheidungen
getroffen werden. ..." Was ist ein Sachverständiger ? Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist grundsätzlich leider nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen darf. Der
Gesetzgeber und private Organisationen haben Verfahren und Formen für
Sachverständige entwickelt, die die notwendige Kompetenz für
verschiedene Bereiche definieren. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige: Öffentlich bestellte Sachverständige (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) sind alle Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.). Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft. Sie sind darauf vereidigt, Gutachten und sonstige Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich zu erstatten und werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen. Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar. Sachverständige amtlich anerkannter Prüforganisationen bzw. amtlich anerkannte Sachverständige : Diese werden aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen
in bestimmten Bereichen hoheitlich tätig, indem sie Sicherheitsprüfungen
durchführen. Ihr Tätigkeitsbereich erstreckt sich überwiegend
im technischen Bereich (Beispiele: Überprüfung von Kraftfahrzeugen,
Aufzügen, Druckbehältern, medizinisch-technischen Geräten). In einigen Bundesländern wurde zur Prüfung
von Schall- und Wärmeschutz, baulichem Brandschutz und Standsicherheit
der staatlich anerkannte oder auch in Bayern der "verantwortliche
Sachverständige" eingeführt.
Die Europäischen Normeninstitutionen haben einheitlich
für alle EU-Mitgliedstaaten die Normenreihe 45000 beschlossen, die
in Deutschland als DIN-Norm übernommen wurde. Diese Normenreihen
werden auch zunehmend für den internationalen Bereich und dort auch
für Dienstleister relevant. Auch bereits öffentlich bestellte
Sachverständige können sich zertifizieren lassen. Bedingungen für eine Zertifizierung:
Die Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum
befristet. Verlängerungen sind möglich, wenn die erforderlichen
Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden. Ein Teil der Sachverständigen hat sich in privatrechtlichen Verbänden organisiert. Deren Mitglieder werden als Verbandssachverständige anerkannt, wenn sie die jeweiligen Anforderungen an die Qualifikation und Sachkunde erfüllen. Die Voraussetzungen für eine Verbandsanerkennung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.05.1984 (NIW 84, 2365) festgelegt. nach oben |