Unsere Kompetenz für Kreditinstitute und Versicherungen

Verfügen Sie immer und an jedem Ort über ausreichend Sachverständige, die zudem die nötige Kompetenz besitzen ?

Die Sachverständigen erfüllen die erforderlichen Vorraussetzungen gemäß Rundschreiben 2/99 sowie ergänzender Stellungnahme vom 07.09.1999 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (heute BaFin) durch bestätigte Prüfungszulassung, um Beleihungs- und Marktwertvorschläge zu erarbeiten.

Wir helfen Ihnen und erstellen für Sie bundesweit  
  • Beleihungs- und Markwertgutachten lt. § 12 HGB
  • klassische Wertgutachten für eigengenutzte und vermietete Immobilien oder Renditeobjekte
  • Wertgutachten für Hotels, Freizeitimmobilien und andere Spezialimmobilien
  • Standortanalysen
  • Bautenstandsberichte
  • Baukostenüberprüfungen
  • Prognosegutachten