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Verfügen Sie immer und an jedem Ort über
ausreichend Sachverständige, die zudem die nötige Kompetenz
besitzen ?
Die Sachverständigen
erfüllen die erforderlichen Vorraussetzungen gemäß Rundschreiben
2/99 sowie ergänzender Stellungnahme vom 07.09.1999 des Bundesaufsichtsamtes
für das Kreditwesen (heute BaFin) durch bestätigte Prüfungszulassung,
um Beleihungs- und Marktwertvorschläge zu erarbeiten.
| Wir helfen Ihnen und erstellen
für Sie bundesweit |
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- Beleihungs- und Markwertgutachten lt. § 12 HGB
- klassische Wertgutachten für eigengenutzte und vermietete
Immobilien oder Renditeobjekte
- Wertgutachten für Hotels, Freizeitimmobilien und andere
Spezialimmobilien
- Standortanalysen
- Bautenstandsberichte
- Baukostenüberprüfungen
- Prognosegutachten
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